Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2005 - 6 VR 4.05, 6 C 11.05, 6 PKH 9.05, 6 B 36.05   

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https://dejure.org/2005,42672
BVerwG, 14.06.2005 - 6 VR 4.05, 6 C 11.05, 6 PKH 9.05, 6 B 36.05 (https://dejure.org/2005,42672)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2005 - 6 VR 4.05, 6 C 11.05, 6 PKH 9.05, 6 B 36.05 (https://dejure.org/2005,42672)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 6 VR 4.05, 6 C 11.05, 6 PKH 9.05, 6 B 36.05 (https://dejure.org/2005,42672)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines Richters an einer Befangenheitsentscheidung über seine eigene Person - Besorgnis der Befangenheit bei Zweifeln an der Richtigkeit eines vorangegangenen Urteils - Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2005 - 6 VR 4.05
    Gleichwohl dürfen diese Richter an der Entscheidung mitwirken; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen abgelehnte Richter über das Ablehnungsgesuch selbst entscheiden, wenn sich dieses als offensichtlich missbräuchlich darstellt (Beschluss vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 57 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2005 - 6 VR 4.05
    Der Umstand, dass ein Kläger eine Entscheidung für fehlerhaft hält, ist jedoch nicht geeignet, einen an ihr beteiligten Richter von der weiteren Mitwirkung im Verfahren auszuschließen (vgl. BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; 11, 343 [BVerfG 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2005 - 6 VR 4.05
    Der Umstand, dass ein Kläger eine Entscheidung für fehlerhaft hält, ist jedoch nicht geeignet, einen an ihr beteiligten Richter von der weiteren Mitwirkung im Verfahren auszuschließen (vgl. BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; 11, 343 [BVerfG 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2005 - 6 VR 4.05
    Der Umstand, dass ein Kläger eine Entscheidung für fehlerhaft hält, ist jedoch nicht geeignet, einen an ihr beteiligten Richter von der weiteren Mitwirkung im Verfahren auszuschließen (vgl. BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; 11, 343 [BVerfG 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60]).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 6 C 11.05

    Mitwirkung eines Richters an einer Befangenheitsentscheidung über seine eigene

    BESCHLUSS BVerwG 6 C 11.05, 6 B 36.05 (6 PKH 9.05 und 6 VR 4.05) OVG 2 MC 213/05.
  • BVerwG, 20.07.2005 - 6 A 2.05

    Mitwirkung eines wegen Befangenheit abgelehnten Richters bei ersichtlicher

    Die Anträge des Klägers, den Beschluss des Senats vom 14. Juni 2005 - BVerwG 6 C 11.05, 6 B 36.05 (6 PKH 9.05 und 6 VR 4.05) - für nichtig zu erklären und ihm für das vorliegende Verfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen sowie einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.
  • VG München, 08.05.2009 - M 21 K 08.2888

    Offensichtlich missbräuchliche Richterablehnung; Unzulässigkeit der Klage wegen

    Abgelehnte Richter dürfen über ein Ablehnungsgesuch im Sinne des § 54 Abs. 1 VwGO, § 42 Abs. 1 ZPO selbst entscheiden, wenn sich dieses als offensichtlich missbräuchlich darstellt (BVerwG vom 14.06.2005 - 6 C 11.05, 6 B 36.05, 6 PKH 9.05, 6 VR 4.05 - juris).
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